

Vor einigen Tagen, anlässlich der Nachrichten über die Verschärfung des Fremdenrechts in Österreich, fiel mir auf: In Deutschland sagt man Ausländerrecht, in Österreich hingegen Fremdenrecht.
Ich konnte gar nicht anders als mich in die subtilen Tiefen dieses Unterschieds zu begeben und grübelte nach – zunächst ohne Ergebnis. Aber es arbeitete in mir still weiter, es beunruhigte mich, warum ich keine zumindest mir einleuchtende Erklärung dafür finde.
Bis mir gestern einfiel: Halleluja! in beiden Ländern sagt man „Fremdenverkehr“! Wer also vorübergehend, besuchsweise in ein Land kommt, mit dem impliziten Versprechen, bald wieder nach Hause zu gehen, der ist eindeutig ein Fremder, für Deutsche wie Österreicher. Eine Stufe heimischer machen es sich Ausländer, die bleiben. Für die hat man in Deutschland das Ausländerrecht erfunden – und in Österreich das Fremdenrecht. Warum aber die einen Ausländer, die anderen Fremde?
Möglicherweise liegt die Erklärung in der politischen Geschichte Österreichs. In der Monarchie gab es viele Fremde, die dennoch keine Ausländer waren, weil sie in Ländern beheimatet waren, die Teile des alles umfassenden Vaterlandes namens Monarchie waren. Fremd waren sie zwar, aber keine Ausländer. Daher kommt wohl die Verbreitung von „Fremden“ statt „Ausländer“ in den entsprechenden Ausdrücken.
Von Anna Fuhrmann am 23. Oktober 2009, 23:16 Uhr veröffentlicht | 292 mal gelesen
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